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Abteilungen/Serviceeinheiten des Amtsgerichts


Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass das Amtsgericht Emmendingen im Hinblick auf die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes keine Rechtsberatung erteilen darf. Insbesondere darf keine Beratung über etwaige Rechtsmittelmöglichkeiten gegen Urteile sowie Beschlüsse gegeben werden. Derartige Belehrungen erfolgen nur, soweit eine Rechtsmittelbelehrung durch das Gesetz vorgeschrieben ist.
Sie haben die Möglichkeit, sich für Rechtsauskünfte an eine zur Rechtsberatung befugte Stelle, zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zu wenden.

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