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Zivilsachen

In Zivilsachen ist das Amtsgericht erstinstanzlich tätig. Das Zivilrecht (auch bürgerliches oder privates Recht genannt) dient dem rechtlichen Interessenausgleich der in der Gesellschaft lebenden oder handelnden Personen untereinander.

 

Zivilrechtsstreitigkeiten sind vorwiegend Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten oder Firmen mit Ausnahme des Arbeitsrechts mit zahlreichen Haupt- und Nebengebieten. Beispiele sind Streitigkeiten aus Miete, Kauf, Werkvertrag (z.B. Bausachen) und Schadensersatzklagen (z.B. nach Verkehrsunfall) sowie Erbstreitigkeiten. Zivilrechtsstreitigkeiten sind häufig auf Zahlung gerichtet, können aber auch andere Ziele haben - etwa die Herausgabe bestimmter Gegenstände, Widerruf ehrverletzender Äußerungen, Unterlassung oder Vornahme bestimmter Handlungen.

 

 

 

 

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